VÖL Positionspapiere 

Die vorgeschlagenen Änderungen im Abänderungsantrag sehen wir als ersten Schritt in die richtige Richtung. Allerdings wurden die Standortnachteile für österreichische Leasinggesellschaften im Abänderungsantrag nicht beseitigt, sondern nur etwas gemildert und neu verpackt. Der Abänderungsantrag bedeutet daher nach wie vor massive Kollateralschäden für die Leasingwirtschaft und ist aus den im Positionspapier angeführten entschieden abzulehnen.

 

Die vorgeschlagene Maßnahme der Streichung der NoVA-Rückvergütung zur Verhinderung missbräuchlicher Auslandsverkäufe von KFZ verursacht massive Kollateralschäden und ist aus den im Positionspapier angeführten Gründen entschieden abzulehnen.

 

Die aktuelle Formulierung der AGVO benachteiligt Finanzierungsleasing durch Vorgaben wie den verpflichtenden Eigentumserwerb. Operatives Leasing und Rückmietverkäufe werden kategorisch ausgeschlossen. Dies führt zu höheren Kosten, eingeschränkter Flexibilität und Wettbewerbsnachteilen gegenüber Krediten. Leasing ist ein Schlüssel zur Investitionstätigkeit in Österreich. Damit dieses Potenzial nicht verschenkt wird, müssen die EU-Beihilferegeln dringend angepasst werden.

 

Durch den Ausschluss von Leasingfinanzierungen vom Investitionsfreibetrag wird ein wesentliches Finanzierungsinstrument österreichischer KMU benachteiligt. Das bringt negative Folgen für die Investitionstätigkeit, Klimaziele und die wirtschaftliche Erholung. Wir appellieren daher den IFB so auszugestalten, dass Leasing gleichberechtigt neben Kaufinvestitionen steht.

 

Die Leasingbranche steht bereit, einen aktiven Beitrag zur Dekarbonisierung des Straßenverkehrs zu leisten. Der vorliegende Vorschlag setzt jedoch auf Zwang statt Motivation, ist unausgewogen und gefährdet bestehende Marktmechanismen, ohne die notwendige Infrastruktur oder gesellschaftliche Akzeptanz sicherzustellen. Um die Mobilitätswende erfolgreich zu vollziehen, braucht es keine Zwangs-Quoten, sondern eine gezielte Förderung des Gebrauchtmarkts für E-Fahrzeuge, eine klare politische Kommunikation, Fördermodelle, die Leasing berücksichtigen, sowie eine flächendeckende Ladeinfrastruktur.

 

Die derzeitige Besteuerung von Leasingverträgen mit einer 1 %igen Mietvertragsgebühr stellt eine sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligung gegenüber dem Kreditgeschäft dar. Diese Ungleichbehandlung führt zu einer künstlichen Verteuerung von Leasinglösungen für Konsument:innen und KMU. Die Mietvertragsgebühr auf Leasingverträge ist ein Relikt, das weder finanzpolitisch noch marktlogisch zu rechtfertigen ist. Eine Gleichstellung der beiden gängigen Finanzierungsformen ist überfällig und entspricht den Prinzipien eines freien Marktes. Der VÖL fordert daher den ersatzlosen Entfall der Mietvertragsgebühr auf Leasingverträge.

 

Die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 2023 birgt das Potential von Überregulierungen, welche steigende Kosten für Kreditnehmer verursachen. Daher lehnen wir als VÖL zusätzliche Verschärfungen des VKrG ab. Stattdessen fordern wir, im Rahmen der Finanzbildung Maßnahmen zu unterstützen, mit denen die Aufklärung der Verbraucher über eine verantwortungsvolle Kreditaufnahme und ein verantwortungsvolles Schuldenmanagement, speziell im Hinblick auf Kreditverträge, gefördert wird.